AGB

Allgemeine Aufnahme- und Behandlungsbedingungen

Wir nutzen in unserer Formulierung der Einfachheit halber den Begriffe «Patient». Mit diesem Begriff sind sowohl Patientinnen als auch Patienten gemeint.

Kostenübersicht

Im Folgenden finden Sie die Übersicht der Kosten und der damit verbundenen Abrechnung.

Terminreservierungen
Mit der Reservierung eines Termins gibt der Patient sein Einverständnis zu den hier beschriebenen allgemeinen Aufnahme- und Behandlungsbedingungen, sowie den damit verbundenen Kosten.

Annullierung von vereinbarten Terminen
Vereinbarte Termine können kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin annulliert werden. Terminstornierungen unter 24 Stunden vor dem Termin, verpasste und auch kurzfristig annullierte Termine werden dem Patienten zu 100% privat in Rechnung gestellt.

Kosten & Abrechnung der osteopathischen Leistungen

Die erbrachten Osteopathie-Leistungen werden gemäss «Tarif 590» / Gültigkeitsgebiet Kanton Zürich abgerechnet. Der «Tarif 590» ist eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG).

Die Berechnung der Leistungen werden mit entsprechender Angabe der Abrechnungsziffern nach Aufwand und Komplexität des Sachverhalts berechnet. Der zur Abrechnung angesetzte Tarif hängt von der vorliegenden Symptomatik beim jeweiligen Patienten ab. Die Festlegung des zu verrechnenden Tarifs obliegt alleine dem behandelnden Arzt und ist nicht zu verhandeln.

  • Die Tarifsätze liegen zwischen CHF 15.00 und CHF 20.00.
  • Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pro 5 Minuten.

Kosten für die Erstellung von Berichten/ med. Protokollen

  • Die Kosten für die Erstellung von Berichte/ Protokolle sind nicht in den osteopathischen Leistungen enthalten und werden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Gleiches gilt für die Bereitstellung von med. Berichten in Krankenkassenportalen im Auftrag des Patienten.
  • Sonder-Bedingungen beim Erstellen von Berichten und med. Protokollen
    • Für die Erstellung von Berichten und med. Protokollen muss eine Kostenvorauszahlung 90% seitens der Klienten geleistet werden.
    • Die Höhe der anfallenden Kosten wird nach Beurteilung des Aufwands seitens des Arztes/ Spezialisten-Therapeuten definiert.
    • Nach Fertigstellung des med. Bericht/ Protokoll erfolgt die Restzahlung seitens der Klienten laut der finalen Kostendefinition seitens des Spezialisten/ Auftragnehmer.

Kosten für die Bereitstellung von Berichten an andere medizinische Institutionen oder Ärzte
Im Auftrag von Patienten können Berichte auch an andere medizinische Institutionen oder Ärzte zur Verfügung gestellt werden. Hierzu bedarf es eines gesonderten Auftrags durch den Patienten. Die hiermit in Verbindung stehenden Leistungen werden gemäss Aufwand an den Patienten in Rechnung gestellt.

Kostenübernahme Osteopathie und Etiopathie
Die Kosten für osteopathische Leistungen werden in der Regel von den privaten Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) individuell nach Vertragsbedingungen/ Vereinbarungen mit der Komplementärmedizinischen Versicherung des Patienten anteilmässig rückerstattet. Hiermit wird jegliche Verantwortung unsererseits OCP Quirino abgelehnt.

Grundsätzlich ist der Patient dazu verpflichtet, alle vom Patienten initiierten Behandlungs- und Sonderauftragskosten eigenverantwortlich zu übernehmen.

Jeder Patient ist selbst für die Abklärung der Kostenübernahme verantwortlich. Osteopathische Leistungen werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt.

Kostenübernahme Osteopathie und Etiopathie bei einem Unfall
Bei Unfall ist die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung eigenverantwortlich durch den Patienten zu prüfen.

Zahlung der entstandenen Kosten bei Ablehnung der privaten Zusatzversicherung
Sollte die private Zusatzversicherung die Übernahme der Kosten vollständig oder anteilig ablehnen, so ist der Patient dazu verpflichtet, die Kosten vollumfänglich selber zu tragen. Bei einer Teilablehnung muss der Patient den Differenzbetrag selber übernehmen.

Sonderleistung – Kosten für eine unabhängige, zweite osteopathisch, medizinische Expertenmeinung
Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich oder dringend angeraten, eine Zweitmeinung ein zu holen. Die Zweitmeinung ist unabhängig und neutral. Diese Zweitmeinung ist gesondert zu beauftragen und die Kosten für diesen Auftrag sowie die Erstellung der Zweitmeinung sind vollumfänglich vom Patienten selber zu tragen. Die Kostenübernahme für eine Zweitmeinung durch die Krankenversicherung ist eigenverantwortlich durch den Patienten zu prüfen.

Der Fachexperte/Osteopath prüft dabei ihren Befund/Diagnosen und führt ein Gutachten sowie ein Beratungsgespräch (Beantwortung, Klärung, Abschätzung offener Fragen seitens des Patienten betreffend der weiterfolgenden chirurgischen, medizinischen/therapeutischen Verfahren) durch. Bei Bedarf und Notwendigkeit erfolgt unsererseits eine DD-Untersuchung/Anamnese am Patient/Klient. Damit erfolgt die definitive Überprüfung, sowie Entscheid nach der Reglementierung (EBM/EBID) Evidence Based Individual Decision-Information / Erfahrungsbasierten osteopathischen Medizin, unter Einbezug interdisziplinärer, interprofessioneller Disziplinen.

Sonderabkommen
Sonderkonditionen zu den oben genannten sowie den festgelegten Tarifen, können nach Sachverhaltsprüfung mit der Geschäftsleitung OCP vereinbart werden bzw. besprochen werden.

Hinweis für ausserordentliche Praxis Konsultationen/ Behandlungen ausserhalb der geregelten Arbeitszeiten wird ein Zuschlag für (Einsatz für Akute Sprechstunden) anlehnend den Tarif -Angaben, in angepasster Form zuzüglich berechnet.

  • Kostenvorauszahlung und Nachweis einer Zusage der Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung
    • Kostenvorauszahlung
      • Der Arzt hat das Recht eine Kostenvorauszahlung (basierend auf dem von ihm abgeschätzten Behandlungsaufwand) für die geplanten Behandlung zu verlangen. In diesen Fällen startet die Behandlung der Patienten erst nach erfolgter Kostenvorauszahlung.
    • Nachweis der Kostenübernahme
      • Auf Verlangen des Arztes kann ein Nachweis der Zusage für eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung eingefordert werden. In diesen Fällen wird unsere Praxis erst nach Vorliegen des Nachweises der Versicherung mit der Behandlung des Patienten starten.

Sprechstundenübersicht (Zeitangaben)

  • Sprechstunden & Notfallpraxis innerhalb der normalen Arbeitszeiten:
    • Montag – Freitag: 06.00 – 20.00 Uhr
    • Samstag – Sonntag: 06.00 – 16.00 Uhr
  • Sprechstunden / Notfallpraxis ausserhalb der normalen Arbeitszeiten:
    • Montag – Freitag: 20.00 – 06.00 Uhr
    • Samstag – Sonntag: 16.00 – 06.00 Uhr
  • Sonntage u. Feiertage gelten generell als Sondereinsatz und ausserhalb der geregelten Arbeitszeiten (ganztägig) und entsprechend berechnet.

Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel über die Ärztekasse. Rechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen, unabhängig von der Rückzahlung der Krankenversicherung.

Mit der Reservierung eines Termins erklärt sich der Patient mit Folgenden einverstanden:

  1. Der Patient ist damit einverstanden, dass seine klinischen sowie persönlichen Daten in einer elektronischen Datenbank gespeichert werden.
  2. Die notwendigen Patientendaten werden der Ärztekasse zwecks Rechnungsstellung in gesicherter Form zur Verfügung gestellt.
  3. In erforderlichen Fällen werden die notwendigen Patientendaten an allfällige mit einem Inkasso beauftragten Institutionen sowie zuständigen staatlichen Instanzen zweckgebunden weitergeleitet.
  4. Soweit erforderlich kann der behandelnde Arzt Einsicht in medizinische Akten des Patienten einfordern und im Interesse des Patienten an den behandelnden Arzt oder an andere medizinische oder paramedizinische Personen als auch an medizinische Institutionen Patienteninformationen weitergeleitet werden. Dies erfolgt in Rücksprache mit dem Patienten und seiner schriftlichen Genehmigung mit Original Unterschrift ausgehändigt
  5. Die Kommunikation und der Schriftwechsel mit Krankenversicherungen in Bezug auf die administrativen und klinischen Daten eines Patienten, welche im Verlauf der Behandlung dokumentiert und geführt werden ist erforderlich und akzeptiert.
  6. Diese Bestimmungen können jederzeit ohne Ankündigung angepasst werden. Osteopathie Methode 141 meine Konkordatsnummer-ZSR: T671362 (EMR, ASCA, EGK, SNE) GLN-Nummer: 76010

Ausführliche Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis.